Pflegegeldberatung: Stufe 7 – Ein Überblick

Das Thema Pflegebedürftigkeit wird für viele Menschen mit fortschreitendem Alter zu einem beständigen Teil ihres Lebens. Weisen Betroffene eine niedrige Pflegestufe auf, kann allerdings ein recht selbstständiges Leben geführt werden. Lediglich bei bestimmten Alltagsaufgaben braucht es Unterstützung. Dieser Pflegebedarf unterscheidet sich wesentlich bei Personen, die in eine höhere Pflegestufen fallen. Um Ihnen und Ihren Angehörigen ein tiefergehendes Verständnis des 7-Stufensystems des österreichischen Pflegesystems zu ermöglichen, möchten wir uns in diesem Artikel mit der 7. und damit höchsten Pflegestufe auseinandersetzen.

Für eine individuelle Pflegegeldberatung empfehlen wir Ihnen, HeldYn in Wien zu kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung und Klärung von Fragen zur Seite steht.

Was bedeutet Pflegestufe 7?

Die Pflegestufe 7 stellt die Obergrenze des Pflegestufensystems dar. Sie dient jenen Menschen, die einen außergewöhnlich hohen und intensiven Pflegebedarf aufweisen. Ihre Besonderheit liegt jedoch darin, dass eine funktionelle Bewegungsunfähigkeit der Betroffenen vorliegt. In welchen Fällen dieses Kriterium tatsächlich als erfüllt gilt, ist eine hochindividuelle Entscheidung einer ärztlichen Fachkraft. Konkret gelten folgende Grundkriterien:

Konkret gelten folgende Grundkriterien:

1. Pflegebedarf:

Prinzipiell muss ein Pflegeausmaß von mehr als 180 Monatsstunden vorliegen. Gemäß dem Sozialministerium fallen Menschen allerdings vor allem dann in diese Einstufung, wenn „keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt.“

Dem ÖZIV zufolge bedeutet die Einstufung, dass: 

a) weder Arme noch Beine willentlich gesteuert und funktionell genutzt werden können. Somit ist es Betroffenen nicht möglich den Pflegeaufwand zu reduzieren. Es muss aber keine vollständige Bewegungsunfähigkeit vorliegen. Sofern keine kontrollierten Bewegungen getätigt werden können, wird dies gleichgesetzt mit einer vollständigen Bewegungsunfähigkeit. Das bedeutet auch, dass bereits die Fähigkeit eine Fernbedienung zu nutzen, einer Person aus dieser Stufe ausschließt, denn dies wäre als gesteuerte Bewegung zu betrachten. 

Oder, dass: 

b) ein gleichzuachtender Zustand vorliegt. In diesem Fall besteht eine Restbeweglichkeit, die aber zum Beispiel aufgrund eines Anschlusses an lebenserhaltende Maschinen nicht genutzt werden kann. 

2. Medizinische Pflege:

Der Pflegebedarf ist nicht nur sehr hoch, sondern umfasst besonders qualifizierte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Diese sind angepasst auf die spezifischen, medizinischen Bedürfnisse der Betroffenen. 

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Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2025https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 09.01.2025.   

Unterschiede zu anderen Pflegestufengen

Inwiefern sich nun die Pflegestufe 7 von der niedrigeren 5. und 6. Stufe unterscheidet, wollen wir im Folgendem Abschnitt mittels einer Gegenüberstellung klären.

Pflegestufe 5, 6 und 7

Pflegeaufwand: Ab der Pflegestufe 5 besteht ein Pflegebedarf von mehr als 180 Monatsstunden. In diesem Punkt unterscheiden sich die fünfte bis siebte Stufe nicht mehr.

Der Bundesverband für Menschen mit Behinderung (ÖZIV) zeigt den dezenten Unterschied zwischen den Pflegestufen 5, 6 und 7.

Grundsätzlich besteht bei Pflegestufe 5 der Bedarf einer Rufbereitschaft. Die ständige Anwesenheit einer Pflegekraft ist nicht notwendig, da den Pflegeleistungen eine zeitliche Planbarkeit vorausgeht.

Für die 6. Stufe reicht eine reine Rufbereitschaft nicht mehr aus. Es bedarf die kontinuierliche Anwesenheit einer Fachkraft, denn Pflegeleistungen sind nicht planbar und können akut erfolgen. Bei Stufe 7 besteht ebenso ein ununterbrochener Pflegeeinsatz, wobei hier eine funktionelle Bewegungsunfähigkeit der betroffenen Person hinzukommt

Pflegegeld: Kurzum steht Ihnen bei Pflegestufe 5 eine finanzielle Entlastung von 1.175,20 € pro Monat zu. Mit Pflegestufe 6 steigt diese Summe auf 1.641,10 € und bei Stufe 7 auf 2.156,60 € pro Monat.

PflegestufeBetrag an Pflegegeld
Pflegestufe 51.175,20 €
Pflegestufe 611.641,10 €
Pflegestufe 72.156,60 €

Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2025https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 09.01.2025.  

Voraussetzungen und Bedingungen für Pflegestufe 7

Damit die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: 

  1. Ärztliche Einschätzung:  

Die Einstufung in jede Pflegestufe basiert auf einer ärztlichen Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs einer Person. Dabei wird neben dem persönlichen Umfeld der Betroffenen geprüft, in welchem Ausmaß sie ihren Alltag selbstständig bewältigen können und an welchen Stellen zusätzliche Hilfestellungen notwendig wären. Bei der Einstufung in Pflegestufe 7 wird ein besonderes Augenmerk auf das Ausmaß der eigenständigen Bewegungsfähigkeit gelegt. 

  1. Antragsstellung:  

Bevor eine Pflegestufe überhaupt genehmigt werden kann, gilt es einen entsprechenden Antrag an Ihre Sozialversicherungsanstalt zu übermitteln. Um möglichst rasch die richtige Einstufung und die damit verbundenen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen alle Dokumente vollständig vorliegen. Sollten Sie eine Pflegestufe beantragen oder anpassen wollen, achten Sie bewusst darauf, dass alle Unterlagen tatsächlich beiliegen und keine Fehler oder Unklarheiten aufweisen.  

Zudem sollten Sie die gesetzlichen Fristen der Antragsstellung im Blick behalten. Sonst könnte es zum Beispiel vorkommen, dass bestimmte Dokumente bereits an Gültigkeit verloren haben und erst einmal erneuert werden müssen.  

Vgl. ÖZIV Bundesverband, “Pflegebedarf-Beurteilung nach dem BPGG: Zeitwerte” oeziv.org, 30.11.2021, https://www.oeziv.org/rechtsdatenbank/
pflegegeld
und vorsorge/beurteilung des pfle gebedarfes nach dem bpeg zeitwerte, 17.05.2024

Leistungen und Unterstützungen bei Pflegestufe 7

Aufgrund des hohen Pflegebedarfs fallen für Betroffene hohe Kosten an. Insofern fällt in dieser Stufe auch das Pflegegeld höher aus als in anderen Stufen. Neben finanziellen Leistungen können noch weitere Angebote in Anspruch genommen werden.

Finanzielle Unterstützung

  • Pflegegeld: Durch die 7. Pflegestufe besteht Anspruch auf einen monatlichen Pflegegeldbetrag von 2.156,60 €. Dies vermittelt auf den ersten Blick den Eindruck einer großen Summe, allerdings besteht durch die kontinuierlichen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen auch ein hohes Ausgabenpensum.
  • Zuschläge und Beihilfen:  Abhängig von der spezifischen Situation der pflegebedürftigen Person, können zusätzlich Zuschläge und Beihilfen beantragt werden.

Sachleistungen und Dienste

Mit der Einstufung in die erste Pflegestufe öffnen sich des Weiteren Türen zu verschiedenen Pflegeangeboten wie:

  1. Mobile Pflegedienste: Weisen Betroffene eine Bewegungsunfähigkeit auf, sind mobile Pflegedienste unverzichtbar, denn diese führen Pflegeleistungen im Eigenheim der Betroffenen aus.
  2. Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und Palliativpflege: Genauso bedürfen Menschen der 7. Pflegestufe häufig spezialisierte Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Diese stellen eine professionelle Betreuung während des Tages oder der Nacht sicher und Angehörige wissen die betroffene Person gut versorgt. Für Patient:innen, die unter schweren Krankheiten leiden, steht auch spezialisierte Palliativpflege zur Verfügung, zum Beispiel um Schmerzen zu lindern.
  3. Hilfsmittel und Anpassungen im Wohnraum: Nicht nur für eine pflegebedürftige Person können Anpassungen hilfreich sein. Genauso erleichtert die behindertengerechte Ausgestaltung des Wohnraumes den Pflegekräften und Angehörigen den Alltag.

Zusätzliche Unterstützungsangebote

Pflegeberatung und Psychosoziale Beratung

Bei Fragen zu Pflege und Pflegebedürftigkeit steht es Ihnen frei, sich an ausgebildete Pflegeberater:innen zu wenden. Diese sind gezielt darauf geschult, Ihnen mit etwaigen Unklarheiten weiterzuhelfen.

Eine andere Form der Unterstützung bieten psychologische Beratungsangebote. Da höhere Pflegestufen oftmals die ganze Familie der pflegebedürftigen Person vor Herausforderungen stellen, bieten diese auch die Möglichkeit, Angehörigen bei Stress und Ängsten weiterzuhelfen.

Wie kann HeldYn Ihnen helfen?

Buchen Sie jetzt Ihre professionelle Pflegegeldberatung. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Pflegegeld und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche optimal zu nutzen. Unsere qualifizierten Diplomkrankenpfleger:innen, ausgewählt nach Ihren persönlichen Präferenzen, begleiten Sie und Ihre Familie einfühlsam durch den gesamten Prozess des Antrags. Rufen Sie uns einfach unter 0660-7351133 an und sichern Sie sich Ihre individuelle Beratung. Wir sind für Sie da!

Tipps und Empfehlungen

Inanspruchnahme eines Beratungsgespräches

Sollten Sie zum ersten Mal mit der Beantragung einer Pflegestufe konfrontiert sein, macht es Sinn vorab ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Dies informiert Sie über notwendige Dokumente, den Ablauf der Begutachtung und bietet Raum, um etwaige Unsicherheiten zu klären. So wissen Sie, was auf Sie und Ihre Angehörigen zukommt und können dem Beantragungsprozess so organisiert und vorbereitet wie moglich entgegentreten. HeldYn hilft Ihnen gerne dabei, rufen Sie uns einfach unter 0660-7351133 an!

Frühzeitige Beantragung

Der erste Schritt in das Pflegestufensystem fällt vielen Menschen schwer und verlockt zur Aufschiebung. Selbst wenn noch nur ein geringer Pflegebedarf besteht, ist es wesentlich möglichst früh einen Antrag auf Pflegegeld einzureichen. Somit können Sie sich zeitgerecht Unterstützung sichern, sobald sich erste Herausforderungen abzeichnen.

Fokus auf Administratives

  1. Dokumentation: Eine gründliche Dokumentation des Hilfebedarfs durch Ärzt:innen oder Therapeut:innen kann ein entscheidender Faktor sein. Sein Sie somit bei der Dokumentation so präzise wie möglich.
  2. Vollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Fragen im Antragsformular beantwortet und alle benötigten Unterlagen beigelegt haben, denn hier liegt der häufigste Fehler. Kontrollieren Sie den Antrag vor dem Absenden lieber zweimal.
  3. Aktualität: Ältere medizinische Berichte spiegeln möglicherweise nicht den aktuellen Zustand wider. Achten Sie unbedingt darauf, aktuelle Dokumente einzureichen.
  4. Auf Rückfragen reagieren: Wenn die Behörde Rückfragen hat oder weitere Dokumente anfordert, reagieren Sie so schnell wie möglich. Verzögerungen können den Prozess schnell in die Länge ziehen.

Unterstützung pflegender Angehörige

Eine Unterstützung für pflegende Angehörige wird in der Regel erst ab der Pflegestufe 3 gewährleistet. Eine Ausnahme stellt allerdings die Pflege eines/einer nahen Angehörigen mit demenzieller Erkrankung (oder einer minderjährigen Person) dar. Hier kann eine Förderung bereits ab Pflegestufe 1 beantragt werden, sobald die Pflege (mindestens) über den Verlauf eines Jahres erfolgte.

Vgl. „Pflegende Angehörige”, pv.at, 18.02.2020, https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707703&portal-pvaportal, 17.05.2024.

Erstellung eines Pflegekonzeptes

EUm den Alltag zu erleichtern und eine möglichst reibungslose Pflege zu gewährleisten empfiehlt es sich ein Pflegekonzept zu erstellen. In diesem individuellen Pflegeplan werden die Wünsche und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person berücksichtigt und ihr Pflegebedarf verzeichnet. So entsteht Klarheit für alle Personen, die an der Pflege der/des Betroffenen teilhaben

Eine barrierefreie Wohnung

Pflegebedürftigkeit bedeutet in der Regel eine Einschränkung der Mobilität der Betroffenen. Insofern ist es hilfreich die Wohnung der pflegebedürftigen Person moglichst barrierefrei zu gestalten. Damit konnen Sie das Risiko von Stürzen und Verletzungen minimieren und gleichzeitig die Selbstständigkeit der betroffenen Person unterstutzen.