Egal ob es Sie oder Ihre Angehörigen betrifft, Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, mit dem sich die meisten Menschen früher oder später auseinandersetzen müssen. Aus diesem Grund gilt es sich möglichst früh einen Grundüberblick zu verschaffen, um im Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein. In diesem Artikel gehen wir speziell auf die wesentlichsten Aspekte der Pflegestufe 5 ein.
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Was bedeutet Pflegestufe 5?
Das Pflegesystem in Österreich stuft Pflegebedürftigkeit in sieben Stufen ein. Diese orientieren sich an Intensität und Ausmaß der benötigten Unterstützung. Pflegestufe 5 liegt bereits am oberen Ende des Stufenspektrums, weshalb Personen, die in diese Einstufung fallen, auch ein außergewöhnliches Pflegeausmaß bedürfen.
Dies bedeutet in der Regel, dass Betroffene aufgrund ihrer Einschränkungen täglich mehrere Stunden Pflege und Betreuung benötigen. Die genaue Erschließung der geeigneten Pflegestufe wird allerdings individuell bestimmt, da der spezifische Pflegebedarf sich von Mensch zu Mensch stark unterscheiden kann.
Kriterien zur Einstufung
- Pflegebedarf: Der alltägliche Pflegebedarf ist recht hoch. Personen benötigen spezielle Unterstützung von mindestens 180 Stunden pro Monat. Im Durchschnitt bedeutet dies einen Pflegeaufwand von mehr als 6 Stunden pro Tag.
- Art der Pflege: Die Art der Pflege umfasst umfangreiche Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme und Mobilität.
- Psychosoziale Betreuung: Besonders bei Personen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, kann eine zusätzliche psychosoziale Betreuung wesentlich werden.
- Medizinische Pflege: Wird zusätzliche medizinische Pflege und Überwachung benötigt, wirkt sich dies ebenso auf die Höhe der Pflegestufe aus.
Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2025, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 09.01.2025.
Voraussetzungen und Bedingungen für Pflegestufe 5
Damit eine Einstufung erfolgen kann, müssen zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ärztliche Beurteilung: Eine ärztliche Beurteilung des Gesundheitszustandes und des Pflegebedarfs ist erforderlich, denn sie bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Einstufung.
- Antragsstellung: Der Antrag auf Einstufung in die Pflegestufe 5 muss bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt gestellt werden. Hierfür sollten Sie so sorgfältig wie möglich vorgehen. Achten Sie darauf alle benötigten Dokumente, von entsprechenden Formularen bis hin zu ärztlichen Gutachten, auf Fehler zu überprüfen und zeitgerecht zu übermitteln.
- Regelmäßige Überprüfung: Es ist wichtig im Hinterkopf zu behalten, dass die Einstufung in Pflegestufe 5 nicht endgültig ist. Die geeignete Pflegestufe wird in regelmäßigen Abständen geprüft und gegebenenfalls angepasst, um Betroffene bestmöglich zu unterstützen.
- Wohnsituation: Es wird ebenfalls berücksichtigt, ob die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung lebt. Je nach Wohnsituation kann sich der Umfang und die Art der benötigten Pflege nämlich verändern.
Unterschiede zu anderen Pflegestufen
Die Pflegestufe 5 markiert mit ihrem Ausmaß an Pflegeaufwand einen entscheidenden Schwellenwert im österreichischen Stufensystem. Um besser zu verstehen, wo ihre Besonderheiten liegen, vergleichen wir sie nun mit benachbarten Stufen.
Pflegestufe 4 vs. Pflegestufe 5
- Pflegeaufwand: Grundsätzlich unterscheidet sich Pflegestufe 5 von den niedrigeren Stufen durch den Umfang und der Intensität der geleisteten Unterstützung, denn mit zunehmender Pflegebedürftigkeit werden auch die alltäglichen Unterstützungsmöglichkeiten komplexer. Konkret ist die Pflegestufe 4 für Personen vorgesehen, die einen Pflegeaufwand von mehr als 160 Monatsstunden bedürfen. Besteht ein Pflegebedarf von mehr als 180 Monatsstunden wird Pflegestufe 5 relevant.
- Finanzielle Entlastung: Das Pflegegeld bei Pflegestufe 4 umfasst einen Betrag von 865,10 €. Mit Pflegestufe 5 erhöht sich dieser Betrag auf 1.175,20 €.
- Medizinische Versorgung: Mit der fünften Pflegestufe gewinnt die medizinische Versorgung an Bedeutung. Die Überwachung von Gesundheitszustand und Medikamenteneinnahme wird intensiver, um auf sich verändernde Bedürfnisse adäquat reagieren zu können.
- Therapeutische Maßnahmen: Auch therapeutische Maßnahmen, sei es Physiotherapie oder andere rehabilitative Ansätze, werden mit einer Erhöhung der Pflegestufe verstärkt genutzt, um die Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu verbessern.
Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2025, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 09.01.2025.
Pflegestufe 5 vs. Pflegestufe 6
Der Übergang von Pflegestufe 5 zu Pflegestufe 6 markiert einen frühen Höhepunkt der Pflegebedürftigkeit. Auch den höheren Stufen liegt nämlich eine Bemessung von 180 Monatsstunden an Pflegebedarf zu Grunde.
1. Betreuungsaufwand: Allerdings ist Pflegestufe 6 laut Sozialministerium zusätzlich daran geknüpft, dass:
- „zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind“ oder, dass
- „die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.“
Besteht somit die Situation, dass eine Pflegekraft jederzeit benötigt werden könnte, fallen Betroffene eher in Pflegestufe 6.
2. Finanzielle Entlastung: Das Pflegegeld bei Pflegestufe 6 umfasst bereits einen Betrag von 1.641,10 €. Mit Pflegestufe 5 steht Ihnen wie erwähnt ein Betrag von 1.175,20 € zu.
3. Spezialisierte Pflege: In Pflegestufe 6 werden oft spezialisierte Pflegedienste notwendig, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dies kann palliative Pflege, Schmerzmanagement und andere hochspezialisierte Maßnahmen umfassen.
Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2025, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 09.01.2025.
Leistungen und Unterstützungen bei Pflegestufe 5
An jede Einstufung sind bestimmte Leistungen gebunden. Dazu zählen finanzielle Unterstützungen oder zusätzliche Hilfen wie die Bereitstellung von Pflegehilfsmittel oder spezialisierte Betreuungsdienste.
Monatliche Geldleistungen
Pflegegeld: Pflegebedürftige erhalten ein erhöhtes Pflegegeld von 1.175,20 € (netto) pro Monat. Dieses Geld dient dazu, individuelle Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu finanzieren.
Zuschläge und Beihilfen: Zusätzlich zum Pflegegeld könnten auch bestimmte Zuschläge und Beihilfen gewährt werden, um spezifische Bedürfnisse abzudecken. Dazu zählen beispielsweise Zuschläge für nächtliche Betreuung oder besondere Pflegeanforderungen.
Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2025, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 09.01.2025.
Sachleistungen und Dienste
- Mobile Pflegedienste: Zudem stehen bei Bedarf professionelle Pflegedienste zur Verfügung, um Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld zu betreuen. Sie unterstützen bei alltäglichen Aufgaben, wie der täglichen Körperpflege oder Medikamentenverabreichung.
- Haushaltshilfen: Unterstützung im Haushalt, wie Reinigungs- und Einkaufsdienste, wird angeboten, um die häusliche Umgebung pflegegerecht zu gestalten und Betroffene im Alltag zu entlasten.
Zusätzliche Unterstützungsangebote
Neben diesen grundlegenden Leistungen gibt es außerdem zusätzliche Angebote:
- Tages- und Nachtpflege: Einrichtungen für Tages- und Nachtpflege bieten Pflegebedürftigen die Möglichkeit, außerhalb des häuslichen Umfelds an speziellen Betreuungsprogrammen teilzunehmen.
- Beratungsdienste: Auch Beratungsdienste stehen zur Verfügung, um pflegende Angehörige und Pflegebedürftige bei Fragen zu Pflege, Finanzen und anderen relevanten Themen zu unterstützen. Nutzen Sie bei Unsicherheiten unbedingt dieses Angebot, um sich ausreichend zu informieren und Ihre Unklarheiten anzusprechen.
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Tipps und Empfehlungen
Sollten Sie zum ersten Mal mit der Beantragung einer Pflegestufe konfrontiert sein, macht es Sinn vorab ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Dies informiert Sie über notwendige Dokumente, den Ablauf der Begutachtung und bietet Raum, um etwaige Unsicherheiten zu klären. So wissen Sie, was auf Sie und Ihre Angehörigen zukommt und können dem Beantragungsprozess so organisiert und vorbereitet wie moglich entgegentreten. HeldYn hilft Ihnen gerne dabei, rufen Sie uns einfach unter 0660-7351133 an!
Der erste Schritt in das Pflegestufensystem fällt vielen Menschen schwer und verlockt zur Aufschiebung. Selbst wenn noch nur ein geringer Pflegebedarf besteht, ist es wesentlich möglichst früh einen Antrag auf Pflegegeld einzureichen. Somit können Sie sich zeitgerecht Unterstützung sichern, sobald sich erste Herausforderungen abzeichnen.
- Dokumentation: Eine gründliche Dokumentation des Hilfebedarfs durch Ärzt:innen oder Therapeut:innen kann ein entscheidender Faktor sein. Sein Sie somit bei der Dokumentation so präzise wie möglich.
- Vollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Fragen im Antragsformular beantwortet und alle benötigten Unterlagen beigelegt haben, denn hier liegt der häufigste Fehler. Kontrollieren Sie den Antrag vor dem Absenden lieber zweimal.
- Aktualität: Ältere medizinische Berichte spiegeln möglicherweise nicht den aktuellen Zustand wider. Achten Sie unbedingt darauf, aktuelle Dokumente einzureichen.
- Auf Rückfragen reagieren: Wenn die Behörde Rückfragen hat oder weitere Dokumente anfordert, reagieren Sie so schnell wie möglich. Verzögerungen können den Prozess schnell in die Länge ziehen.
Eine Unterstützung für pflegende Angehörige wird in der Regel erst ab der Pflegestufe 3 gewährleistet. Eine Ausnahme stellt allerdings die Pflege eines/einer nahen Angehörigen mit demenzieller Erkrankung (oder einer minderjährigen Person) dar. Hier kann eine Förderung bereits ab Pflegestufe 1 beantragt werden, sobald die Pflege (mindestens) über den Verlauf eines Jahres erfolgte.
Vgl. „Pflegende Angehörige”, pv.at, 18.02.2020, https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707703&portal-pvaportal, 17.05.2024.
EUm den Alltag zu erleichtern und eine möglichst reibungslose Pflege zu gewährleisten empfiehlt es sich ein Pflegekonzept zu erstellen. In diesem individuellen Pflegeplan werden die Wünsche und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person berücksichtigt und ihr Pflegebedarf verzeichnet. So entsteht Klarheit für alle Personen, die an der Pflege der/des Betroffenen teilhaben
Pflegebedürftigkeit bedeutet in der Regel eine Einschränkung der Mobilität der Betroffenen. Insofern ist es hilfreich die Wohnung der pflegebedürftigen Person moglichst barrierefrei zu gestalten. Damit konnen Sie das Risiko von Stürzen und Verletzungen minimieren und gleichzeitig die Selbstständigkeit der betroffenen Person unterstutzen.