Pflegegeldberatung: Stufe 4 – Ein Überblick

Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns oder unseren Angehörigen betreffen. Vor allem mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit eines Tages auf unterschiedliche Hilfestellungen angewiesen zu sein. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass es Systeme in Österreich gibt, die Unterstützung in solchen Situationen anbieten. In diesem Artikel möchten wir uns weiter dem österreichischen Pflegestufensystem widmen, und zwar speziell der Pflegestufe 4 und ihren Besonderheiten. 

Für eine individuelle Pflegegeldberatung empfehlen wir Ihnen, HeldYn zu kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung und Klärung von Fragen zur Seite steht.

Was bedeutet Pflegestufe 4?

Die vierte Pflegestufe befindet sich, vor dem Hintergrund der sieben Pflegestufen in Österreich, bereits an mittlerer und damit fortgeschrittener Stelle. Dies bedeutet, dass Personen, die in diese Pflegekategorie fallen auch einen höheren Pflegebedarf aufweisen als bei den Vorstufen.

Kriterien zur Einstufung

Die Zuordnung zu einer bestimmten Pflegestufe erfolgt nach der genauen Beurteilung Ihres individuellen Pflegebedarfs oder der Ihrer Angehörigen. Für die Stufe 4 gelten folgende Kriterien:

  1. Der Pflegeaufwand beträgt mehr als 160 Stunden pro Monat (aber weniger als 180).
  2. Es besteht ein täglicher Bedarf an Grundpflege. Dies kann sich in Form von Unterstützung bei der täglichen Körperhygiene, der Ernährung oder bei der Mobilität äußern.
  3. Regelmäßige nächtliche Betreuung kann notwendig sein.
  4. Schließlich kann ein erhöhter Bedarf an medizinischer Pflege oder Therapie bestehen.
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Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2025, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 09.01.2025.  

Voraussetzungen und Bedingungen für Pflegestufe 4

Um allgemein in eine Pflegestufe eingestuft zu werden, müssen zudem verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Ein offizieller Antrag auf Pflegegeld muss gestellt werden.
  2. Eine umfassende medizinische und pflegerische Begutachtung durch Fachpersonal muss den angegebenen Pflegebedarf bestätigen.
  3. Die Einstufung ist nicht an das Vorliegen einer bestimmten Krankheit oder Diagnose gebunden, sondern orientiert sich am tatsächlichen Pflegebedarf. 

In Hinblick auf diese Kriterien ist es allerdings wichtig nochmals zu betonen, dass sich die genauen Bedingungen je nach individuellen Umständen (und aktuellen Gesetzmäßigkeiten) unterscheiden können. Daher ist es immer sinnvoll, sich regelmäßig über aktuelle Regelungen zu informieren und bei Unsicherheiten professionellen Rat einzuholen.

Unterschiede zu anderen Pflegestufen

Die Abgrenzungen zwischen den Pflegestufen können aufgrund des hohen Grades an Individualität schnell unübersichtlich wirken. Dies erschwert natürlich ebenso die Einschätzung der eigenen Situation. Der Hauptunterschied zwischen den Pflegestufen liegt aber im Grunde in der Intensität und Dauer des Pflegebedarfs. Jede Pflegestufe spiegelt dabei einen bestimmten Grad an Pflegebedarf wider. Um mehr Klarheit zu schaffen, stellen wir im Folgendem Pflegestufe 4 mit ihren benachbarten Stufen gegenüber.

Pflegestufe 3 vs. Pflegestufe 4

  1. Pflegeaufwand: Während die Pflegestufe 3 in der Regel einen wöchentlichen Pflegeaufwand von mehr als 120 Stunden pro Monat vorsieht, beträgt der Pflegeaufwand für die Pflegestufe 4 bereits mehr als 160 Stunden.
  2. Grundpflege: Personen in Pflegestufe 3 benötigen damit tägliche Unterstützung bei grundlegenden Aktivitäten, jedoch in geringerem Maße als in Pflegestufe 4. Bei Pflegestufe 4 kann bereits eine kontinuierliche Betreuung bei bestimmten Alltagsaktivitäten notwendig werden.
  3. Nächtliche Betreuung: Während in Pflegestufe 3 zudem nicht immer eine nächtliche Betreuung erforderlich ist, kann sie in Pflegestufe 4 deutlich häufiger gebraucht werden.  
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Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2025, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 09.01.2025. 

Pflegestufe 4 vs. Pflegestufe 5

  1. Pflegeaufwand: Personen in Pflegestufe 4 benötigen wie erwähnt, mehr als 160 Stunden Pflege pro Monat, während die nächsthöhere Pflegestufe schon einen monatlichen Pflegeaufwand von mehr als 180 Stunden vorsieht.
  2. Grundpflege: In Pflegestufe 5 besteht somit ein noch intensiverer täglicher Bedarf an Grundpflege als in Pflegestufe 4. Dies kann eine kontinuierliche Unterstützung beim Großteil des Alltags beinhalten.
  3. Medizinische Pflege: Auch die Intensität und Häufigkeit medizinischer Pflege oder Therapie steigt mit der Pflegestufe 5.

Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2025, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 09.01.2025. 

Leistungen und Unterstützungen bei Pflegestufe 4

Monatliche Geldleistungen

Personen, die in diese Pflegestufe eingestuft sind, haben Anspruch auf eine monatliche Unterstützung von 865,10 €. Da Pflege- und Unterstützungsleitungen meist mit hohen Kosten verbunden sind, ist dieses Geld dafür vorgesehen, die entstehenden Mehrkosten des Pflegebedarfs zu decken.

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Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2025, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 09.01.2025. 

Sachleistungen und Dienste

Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es eine Reihe von Sachleistungen und Diensten, die Pflegebedürftigen zustehen:

  1. Mobile Pflegedienste: Professionelle Pflegekräfte können zu den Betroffenen nach Hause kommen, um Pflege- und Betreuungsleistungen zu erbringen.
  2. Hilfsmittel: Je nach Bedarf können verschiedene Hilfsmittel, wie Rollstühle, Gehhilfen oder spezielle Betten, zur Verfügung gestellt oder zumindest finanziell unterstützt werden.
  3. Tages- und Nachtpflege: Dies sind Angebote, die es ermöglichen, tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut zu werden. Der Hauptwohnsitz bleibt in diesen Fällen zu Hause gemeldet.
  4. Kurzzeitpflege: Bei vorübergehend erhöhtem Pflegebedarf kann für diese Zeit der Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung eingerichtet werden. Dies bringt einerseits eine sichere Betreuung der pflegebedürftigen Person mit sich, als auch eine kurzfristige Entlastung für die pflegenden Angehörigen.

Zusätzliche Unterstützungsangebote

Abseits der standardisierten Leistungen gibt es zusätzliche Unterstützungsangebote:

  • Beratungsstellen: Beratungsstellen sind spezialisierte Einrichtungen, die Ihnen Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Pflege bieten können.
  • Therapeutische Angebote: Je nach Zustand und Bedarf können auch physiotherapeutische, ergotherapeutische oder logopädische Angebote genutzt werden.
  • Entlastungsangebote für Angehörige: Für Angehörige pflegebedürftiger Menschen ist die Pflege keinesfalls eine einfache Aufgabe. Nutzen Sie Seminare, Schulungen oder Gesprächsgruppen, in denen Sie Ihre Erfahrungen teilen und einen besseren Umgang mit Ihrer Situation kennenlernen können.
  • Freizeit- und Betreuungsangebote: Viele Gemeinden bieten spezielle Freizeitaktivitäten oder Betreuungsangebote für Pflegebedürftige an, um soziale Kontakte zu fördern und den Alltag abwechslungsreich zu gestalten. Diese können jedoch stark voneinander variieren, je nach Region, in der Sie leben. Informieren Sie sich somit unbedingt über die Verfügbarkeit und Art der Leistungen der Angebote in Ihrer Umgebung. Wenn Sie die konkrete zuständige Stelle nicht kennen, ist in der Regel Ihre Gemeinde eine erste zuverlässige Anlaufstelle.

Wie kann HeldYn Ihnen helfen?

Buchen Sie jetzt Ihre professionelle Pflegegeldberatung. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Pflegegeld und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche optimal zu nutzen. Unsere qualifizierten Diplomkrankenpfleger:innen, ausgewählt nach Ihren persönlichen Präferenzen, begleiten Sie und Ihre Familie einfühlsam durch den gesamten Prozess des Antrags. Rufen Sie uns einfach unter 0660-7351133 an und sichern Sie sich Ihre individuelle Beratung. Wir sind für Sie da!

Tipps und Empfehlungen

Inanspruchnahme eines Beratungsgespräches

Sollten Sie zum ersten Mal mit der Beantragung einer Pflegestufe konfrontiert sein, macht es Sinn vorab ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Dies informiert Sie über notwendige Dokumente, den Ablauf der Begutachtung und bietet Raum, um etwaige Unsicherheiten zu klären. So wissen Sie, was auf Sie und Ihre Angehörigen zukommt und können dem Beantragungsprozess so organisiert und vorbereitet wie moglich entgegentreten. HeldYn hilft Ihnen gerne dabei, rufen Sie uns einfach unter 0660-7351133 an!

Frühzeitige Beantragung

Der erste Schritt in das Pflegestufensystem fällt vielen Menschen schwer und verlockt zur Aufschiebung. Selbst wenn noch nur ein geringer Pflegebedarf besteht, ist es wesentlich möglichst früh einen Antrag auf Pflegegeld einzureichen. Somit können Sie sich zeitgerecht Unterstützung sichern, sobald sich erste Herausforderungen abzeichnen.

Fokus auf Administratives

  1. Dokumentation: Eine gründliche Dokumentation des Hilfebedarfs durch Ärzt:innen oder Therapeut:innen kann ein entscheidender Faktor sein. Sein Sie somit bei der Dokumentation so präzise wie möglich.
  2. Vollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Fragen im Antragsformular beantwortet und alle benötigten Unterlagen beigelegt haben, denn hier liegt der häufigste Fehler. Kontrollieren Sie den Antrag vor dem Absenden lieber zweimal.
  3. Aktualität: Ältere medizinische Berichte spiegeln möglicherweise nicht den aktuellen Zustand wider. Achten Sie unbedingt darauf, aktuelle Dokumente einzureichen.
  4. Auf Rückfragen reagieren: Wenn die Behörde Rückfragen hat oder weitere Dokumente anfordert, reagieren Sie so schnell wie möglich. Verzögerungen können den Prozess schnell in die Länge ziehen.

Unterstützung pflegender Angehörige

Eine Unterstützung für pflegende Angehörige wird in der Regel erst ab der Pflegestufe 3 gewährleistet. Eine Ausnahme stellt allerdings die Pflege eines/einer nahen Angehörigen mit demenzieller Erkrankung (oder einer minderjährigen Person) dar. Hier kann eine Förderung bereits ab Pflegestufe 1 beantragt werden, sobald die Pflege (mindestens) über den Verlauf eines Jahres erfolgte.

Vgl. „Pflegende Angehörige”, pv.at, 18.02.2020, https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707703&portal-pvaportal, 17.05.2024.

Erstellung eines Pflegekonzeptes

EUm den Alltag zu erleichtern und eine möglichst reibungslose Pflege zu gewährleisten empfiehlt es sich ein Pflegekonzept zu erstellen. In diesem individuellen Pflegeplan werden die Wünsche und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person berücksichtigt und ihr Pflegebedarf verzeichnet. So entsteht Klarheit für alle Personen, die an der Pflege der/des Betroffenen teilhaben

Eine barrierefreie Wohnung

Pflegebedürftigkeit bedeutet in der Regel eine Einschränkung der Mobilität der Betroffenen. Insofern ist es hilfreich die Wohnung der pflegebedürftigen Person moglichst barrierefrei zu gestalten. Damit konnen Sie das Risiko von Stürzen und Verletzungen minimieren und gleichzeitig die Selbstständigkeit der betroffenen Person unterstutzen.