In Österreich stellt das Thema Pflegebedürftigkeit eine immer größer werdende gesellschaftliche Herausforderung dar, da die Zahl der betroffenen Menschen kontinuierlich ansteigt. Um Ihnen einen besseren Überblick über das österreichischen Pflegestufensystem zu bieten, werden wir uns in diesem Artikel mit den Besonderheiten der Pflegestufe 3 auseinandersetzen. Dafür werfen wir einen Blick auf die Kriterien, Voraussetzungen und Leistungen dieser Pflegestufe.
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Was bedeutet Pflegestufe 3?
Die Pflegestufe 3 markiert eine fortgeschrittene Stufe innerhalb des Pflegesystems und richtet sich damit an Personen, die bereits einen erhöhten Pflegebedarf aufweisen.
Kriterien zur Einstufung
- Pflegezeit: Personen dieser Pflegestufe benötigen einen Pflege- und Betreuungsaufwand von mehr als 120 Stunden pro Monat.
- Alltägliche Aufgaben: Die Unterstützung erstreckt sich auf erweiterte Aktivitäten des täglichen Lebens. Dies umfasst sowohl Basisanforderungen wie Unterstützung bei der Körperpflege und Ernährung, als auch komplexere Bedürfnisse, wie eine betreute Medikamenteneinnahme oder Mobilitätshilfen.
- Selbstständigkeit: Menschen, die dieser Pflegestufe angehören, sind in der Regel bei einigen alltäglichen Aufgaben eingeschränkt und benötigen daher regelmäßige Unterstützung, um sicherzustellen, dass sie in ihrem Zuhause sicher und komfortabel leben können.
Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2025, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 09.01.2025.
Voraussetzungen und Bedingungen für Pflegestufe 3
- Medizinische Bestätigung: Es muss ein ausführlicher medizinischer Befund oder ärztlicher Bericht vorliegen, um den erhöhten Bedarf an Pflege und Unterstützung deutlich zu machen.
- Kontinuität des Bedarfs: Wie bei anderen Pflegestufen sollte der Pflegebedarf nicht nur vorübergehend sein.
- Dies bringt auch die Unabhängigkeit von Krankheiten als Kriterium mit sich. Auch wenn bestimmte Krankheiten zu einem erhöhten Pflegebedarf führen können, basiert die Einstufung auf einem nachgewiesenen, dauerhaften Pflegebedarf von mehr als sechs Monaten.
Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Voraussetzungen für das Pflegegeld“, oesterreich.gv.at, 12.07.2024 https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4/Seite.360512.html, 09.01.2025
Unterschiede zu anderen Pflegestufen
Da es ganze sieben gibt, ist oftmals die Abgrenzung zwischen den einzelnen Stufen unklar. Im folgendem beleuchten wird deshalb die wesentlichen Unterschiede zwischen den Pflegestufen 2, 3 und 4.
- Pflegeaufwand: In Pflegestufe 3 liegt der wöchentliche Pflegebedarf typischerweise über 120 Stunden pro Monat. Bei Pflegestufe 4 bereits bei 160 Monatsstunden.
- Eigenständigkeit: Personen der Pflegestufe 4 sind im Grunde noch stärker in ihrer täglichen Selbstständigkeit eingeschränkt als in der dritten Pflegestufe.
- Leistungen: Pflegestufe 4 beinhaltet oft umfangreichere und spezialisierte Betreuungsangebote im Vergleich zu vorhergehenden Pflegestufen.
Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2025, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 09.01.2025.
Pflegestufe 2 vs. Pflegestufe 3
- Pflegeaufwand: Bei Pflegestufe 2 besteht ein Betreuungsbedarf zwischen 95 und 120 Stunden monatlich, wohingegen Pflegestufe 3 diesen Bereich übersteigt und bis zu 160 Stunden vorgesehen wird.
- Eigenständigkeit: Innerhalb der zweiten Pflegestufe können Betroffene noch viele tägliche Aufgaben mit nur minimaler Hilfe ausführen. Bei Pflegestufe 3 steigt der Unterstützungsbedarf und es werden mehr Hilfestellungen benötigt.
- Leistungen: Dem Prinzip der Pflegestufen folgend, bietet die dritte Stufe intensivere und spezifischere Dienstleistungen im Vergleich zu Pflegestufe 2.
Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2025, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 09.01.2025.
Leistungen und Unterstützungen bei Pflegestufe 3
Die Einstufung in die Pflegestufe 3 ermöglicht den Zugriff auf spezielle Leistungen und Unterstützungsangebote, um den erhöhten Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht zu werden.
Monatliche Geldleistungen
Mit der Pflegestufe 3 geht eine monatliche, finanzielle Unterstützung von 577,00 € einher, um die Kosten der Pflege und Hilfsmittel zu decken und die notwendige Betreuung sicherzustellen.
Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2025, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 09.01.2025.
Sachleistungen und Dienste
Zusätzlich zu den Geldleistungen stehen Betroffenen weitere Dienste zur Verfügung wie:
- Häusliche Pflege: Es gibt professionelle Pflegedienste, die direkt ins Eigenheim des:der Pflegebedürftigen kommen, um bei täglichen Aktivitäten und Pflegeaufgaben zu helfen.
- Hilfsmittel: Eine Bereitstellung von notwendigen medizinischen Geräten oder Anpassungen im Haushalt, wie z.B. Haltegriffe, Rollstühle oder spezialisierte Betten.
- Therapeutische Dienste: Angebote wie Physiotherapie, Ergotherapie oder logopädische Therapie können wahrgenommen werden.
Zusätzliche Unterstützungsangebote
- Beratungsdienste: Die Einstufung in eine Pflegestufe ermöglicht Ihnen zudem sich einfacher an verschiedene Fachleute zu wenden, die Ihnen Auskunft zu Pflegethemen, rechtlichen Angelegenheiten oder Unterstützungsangeboten von pflegenden Angehörigen geben können.
- Tages- und Nachtpflege: Bei Bedarf können diese Einrichtungen genutzt werden, um eine Betreuung tagsüber oder nachts sicherzustellen.
- Kurzzeitpflege: Bei einem vorübergehendem erhöhtem Pflegebedarf kann auch eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Diese dient vor allem auch der Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Wie kann HeldYn Ihnen helfen?
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Tipps und Empfehlungen
Sollten Sie zum ersten Mal mit der Beantragung einer Pflegestufe konfrontiert sein, macht es Sinn vorab ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Dies informiert Sie über notwendige Dokumente, den Ablauf der Begutachtung und bietet Raum, um etwaige Unsicherheiten zu klären. So wissen Sie, was auf Sie und Ihre Angehörigen zukommt und können dem Beantragungsprozess so organisiert und vorbereitet wie moglich entgegentreten. HeldYn hilft Ihnen gerne dabei, rufen Sie uns einfach unter 0660-7351133 an!
Der erste Schritt in das Pflegestufensystem fällt vielen Menschen schwer und verlockt zur Aufschiebung. Selbst wenn noch nur ein geringer Pflegebedarf besteht, ist es wesentlich möglichst früh einen Antrag auf Pflegegeld einzureichen. Somit können Sie sich zeitgerecht Unterstützung sichern, sobald sich erste Herausforderungen abzeichnen.
- Dokumentation: Eine gründliche Dokumentation des Hilfebedarfs durch Ärzt:innen oder Therapeut:innen kann ein entscheidender Faktor sein. Sein Sie somit bei der Dokumentation so präzise wie möglich.
- Vollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Fragen im Antragsformular beantwortet und alle benötigten Unterlagen beigelegt haben, denn hier liegt der häufigste Fehler. Kontrollieren Sie den Antrag vor dem Absenden lieber zweimal.
- Aktualität: Ältere medizinische Berichte spiegeln möglicherweise nicht den aktuellen Zustand wider. Achten Sie unbedingt darauf, aktuelle Dokumente einzureichen.
- Auf Rückfragen reagieren: Wenn die Behörde Rückfragen hat oder weitere Dokumente anfordert, reagieren Sie so schnell wie möglich. Verzögerungen können den Prozess schnell in die Länge ziehen.
Eine Unterstützung für pflegende Angehörige wird in der Regel erst ab der Pflegestufe 3 gewährleistet. Eine Ausnahme stellt allerdings die Pflege eines/einer nahen Angehörigen mit demenzieller Erkrankung (oder einer minderjährigen Person) dar. Hier kann eine Förderung bereits ab Pflegestufe 1 beantragt werden, sobald die Pflege (mindestens) über den Verlauf eines Jahres erfolgte.
Vgl. „Pflegende Angehörige”, pv.at, 18.02.2020, https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707703&portal-pvaportal, 17.05.2024.
EUm den Alltag zu erleichtern und eine möglichst reibungslose Pflege zu gewährleisten empfiehlt es sich ein Pflegekonzept zu erstellen. In diesem individuellen Pflegeplan werden die Wünsche und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person berücksichtigt und ihr Pflegebedarf verzeichnet. So entsteht Klarheit für alle Personen, die an der Pflege der/des Betroffenen teilhaben
Pflegebedürftigkeit bedeutet in der Regel eine Einschränkung der Mobilität der Betroffenen. Insofern ist es hilfreich die Wohnung der pflegebedürftigen Person moglichst barrierefrei zu gestalten. Damit konnen Sie das Risiko von Stürzen und Verletzungen minimieren und gleichzeitig die Selbstständigkeit der betroffenen Person unterstutzen.