Das Thema Pflegebedürftigkeit wird für viele Menschen mit fortschreitendem Alter zu einem beständigen Teil ihres Lebens. Weisen Betroffene eine niedrige Pflegestufe auf, kann allerdings ein recht selbstständiges Leben geführt werden. Lediglich bei bestimmten Alltagsaufgaben braucht es Unterstützung. Dieser Pflegebedarf unterscheidet sich wesentlich bei Personen, die in eine höhere Pflegestufen fallen.
Um Ihnen und Ihren Angehörigen ein tiefergehendes Verständnis des 7-Stufensystems des österreichischen Pflegesystems zu ermöglichen, möchten wir uns in diesem Artikel mit der 7. und damit höchsten Pflegestufe auseinandersetzen. Hierfür werden wir auf die Besonderheiten, Kriterien und Leistungen eingehen, die mit ihr verbunden sind.
Definition: Was ist Pflegestufe 7?
Die Pflegestufe 7 stellt die Obergrenze des Pflegestufensystems dar. Sie dient jenen Menschen, die einen außergewöhnlich hohen und intensiven Pflegebedarf aufweisen. Ihre Besonderheit liegt jedoch darin, dass eine funktionelle Bewegungsunfähigkeit der Betroffenen vorliegt. In welchen Fällen dieses Kriterium tatsächlich als erfüllt gilt, ist eine hochindividuelle Entscheidung einer ärztlichen Fachkraft. Konkret gelten folgende Grundkriterien:
Kriterien zur Einstufung in Pflegestufe 7
- Pflegebedarf:
Prinzipiell muss ein Pflegeausmaß von mehr als 180 Monatsstunden vorliegen [1]. Gemäß dem Sozialministerium fallen Menschen allerdings vor allem dann in diese Einstufung, wenn
„keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt.“ [2]
Dem ÖZIV zufolge bedeutet die Einstufung, dass:
a) weder Arme noch Beine willentlich gesteuert und funktionell genutzt werden können. Somit ist es Betroffenen nicht möglich den Pflegeaufwand zu reduzieren.Es muss aber keine vollständige Bewegungsunfähigkeit vorliegen. Sofern keine kontrollierten Bewegungen getätigt werden können, wird dies gleichgesetzt mit einer vollständigen Bewegungsunfähigkeit. Das bedeutet auch, dass bereits die Fähigkeit eine Fernbedienung zu nutzen, einer Person aus dieser Stufe ausschließt, denn dies wäre als gesteuerte Bewegung zu betrachten.
Oder, dass:
b) ein gleichzuachtender Zustand In diesem Fall besteht eine Restbeweglichkeit, die aber zum Beispiel aufgrund eines Anschlusses an lebenserhaltende Maschinen nicht genutzt werden kann [3].
- Medizinische Pflege
Der Pflegebedarf ist nicht nur sehr hoch, sondern umfasst besonders qualifizierte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Diese sind angepasst auf die spezifischen, medizinischen Bedürfnisse der Betroffenen.
Voraussetzungen und Bedingungen
Damit die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Ärztliche Einschätzung:
Die Einstufung in jede Pflegestufe basiert auf einer ärztlichen Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs einer Person. Dabei wird neben dem persönlichen Umfeld der Betroffenen geprüft, in welchem Ausmaß sie ihren Alltag selbstständig bewältigen können und an welchen Stellen zusätzliche Hilfestellungen notwendig wären. Bei der Einstufung in Pflegestufe 7 wird ein besonderes Augenmerk auf das Ausmaß der eigenständigen Bewegungsfähigkeit gelegt.
- Antragsstellung:
Bevor eine Pflegestufe überhaupt genehmigt werden kann, gilt es einen entsprechenden Antrag an Ihre Sozialversicherungsanstalt zu übermitteln. Um möglichst rasch die richtige Einstufung und die damit verbundenen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen alle Dokumente vollständig vorliegen. Sollten Sie eine Pflegestufe beantragen oder anpassen wollen, achten Sie bewusst darauf, dass alle Unterlagen tatsächlich beiliegen und keine Fehler oder Unklarheiten aufweisen.
Zudem sollten Sie die gesetzlichen Fristen der Antragsstellung im Blick behalten. Sonst könnte es zum Beispiel vorkommen, dass bestimmte Dokumente bereits an Gültigkeit verloren haben und erst einmal erneuert werden müssen.
Leistungen und Unterstützungen bei Pflegestufe 7
Aufgrund des hohen Pflegebedarfs fallen für Betroffene hohe Kosten an. Insofern fällt in dieser Stufe auch das Pflegegeld höher aus als in anderen Stufen. Neben finanziellen Leistungen können noch weitere Angebote in Anspruch genommen werden.
- Finanzielle Entlastung
- Pflegegeld: Durch die 7. Pflegestufe besteht Anspruch auf einen monatlichen Pflegegeldbetrag von 2.061,80 € [4]. Dies vermittelt auf den ersten Blick den Eindruck einer großen Summe, allerdings besteht durch die kontinuierlichen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen auch ein hohes Ausgabenpensum.
- Zuschläge und Beihilfen: Abhängig von der spezifischen Situation der pflegebedürftigen Person, können zusätzlich Zuschläge und Beihilfen beantragt werden.
- Sachleistungen und Dienste
- Mobile Pflegedienste:
Weisen Betroffene eine Bewegungsunfähigkeit auf, sind mobile Pflegedienste unverzichtbar, denn diese führen Pflegeleistungen im Eigenheim der Betroffenen aus.
- Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und Palliativpflege
Genauso bedürfen Menschen der 7. Pflegestufe häufig spezialisierte Tages– und Nachtpflegeeinrichtungen. Diese stellen eine professionelle Betreuung während des Tages oder der Nacht sicher und Angehörige wissen die betroffene Person gut versorgt.
Für Patient:innen, die unter schweren Krankheiten leiden, steht auch spezialisierte Palliativpflege zur Verfügung, zum Beispiel um Schmerzen zu lindern.
- Hilfsmittel und Anpassungen im Wohnraum:
Nicht nur für eine pflegebedürftige Person können Anpassungen hilfreich sein. Genauso erleichtert die behindertengerechte Ausgestaltung des Wohnraumes den Pflegekräften und Angehörigen den Alltag.
- Zusätzliche Unterstützungsangebote
Pflegeberatung und Psychosoziale Beratung
Bei Fragen zu Pflege und Pflegebedürftigkeit steht es Ihnen frei, sich an ausgebildete Pflegeberater:innen zu wenden. Diese sind gezielt darauf geschult, Ihnen mit etwaigen Unklarheiten weiterzuhelfen.
Eine andere Form der Unterstützung bieten psychologische Beratungsangebote. Da höhere Pflegestufen oftmals die ganze Familie der pflegebedürftigen Person vor Herausforderungen stellen, bieten diese auch die Möglichkeit, Angehörigen bei Stress und Ängsten weiterzuhelfen.
Unterschiede zu anderen Pflegestufen
Inwiefern sich nun die Pflegestufe 7 von der niedrigeren 5. und 6. Stufe unterscheidet, wollen wir im Folgendem Abschnitt mittels einer Gegenüberstellung klären.
Pflegestufe 5, 6 und 7:
- Pflegeaufwand: Ab der Pflegestufe 5 besteht ein Pflegebedarf von mehr als 180 Monatsstunden. In diesem Punkt unterscheiden sich die fünfte bis siebte Stufe nicht mehr.
Der Bundesverband für Menschen mit Behinderung (ÖZIV) zeigt den dezenten Unterschied zwischen den Pflegestufen 5, 6 und 7.
Grundsätzlich besteht bei Pflegestufe 5 der Bedarf einer Rufbereitschaft. Die ständige Anwesenheit einer Pflegekraft ist nicht notwendig, da den Pflegeleistungen eine zeitliche Planbarkeit vorausgeht.
Für die 6. Stufe reicht eine reine Rufbereitschaft nicht mehr aus. Es bedarf die kontinuierliche Anwesenheit einer Fachkraft, denn Pflegeleistungen sind nicht planbar und können akut erfolgen.
Bei Stufe 7 besteht ebenso ein ununterbrochener Pflegeeinsatz, wobei hier eine funktionelle Bewegungsunfähigkeit der betroffenen Person hinzukommt [5].
- Pflegegeld: Kurzum steht Ihnen bei Pflegestufe 5 eine finanzielle Entlastung von 1.123,50 € pro Monat zu. Mit Pflegestufe 6 steigt diese Summe auf 1.568,90 € und bei Stufe 7 auf 2.061,80 € pro Monat [6]:
Pflegestufe | Höhe des Pflegegeldes |
Pflegestufe 5 | 1.123,50 € |
Pflegestufe 6 | 1.568,90 € |
Pflegestufe 7 | 2.061,80 € |
Fazit
Pflegestufe 7 steht am Ende des Spektrums der österreichischen Pflegestufen. In diese fallen Personen, die mehr als 180 Monatsstunden an Pflegebedarf aufweisen und die kontinuierliche Anwesenheit einer pflegenden Fachkraft benötigen. Die Besonderheit dieser Stufe ist, dass Betroffene eine funktionelle Bewegungsunfähigkeit ihrer Arme und Beine aufweisen. Abschließend beläuft sich der Betrag an Pflegegeld auf 2.061,80 € pro Monat.
Sollten Sie sich für weiterführende Informationen einer andere Pflegestufe interessieren, können Sie hier zusätzliche Beiträge finden:
Sollten Sie sich noch weiter über die österreichischen Pflegestufen informieren wollen, finden sie hier Beiträge zu den restlichen Einstufungen:
[1] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2023, https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 21.11.2023.
[2] Ebd.
[3] Vgl. ÖZIV-Bundesverband, “Pflegegeldstufen 5 – 7: Berücksichtigung eines besonders qualifizierten Pflegebedarfs”, oeziv.org, 20.05.2022, https://www.oeziv.org/rechtsdatenbank/pflegegeld_und_vorsorge/beruecksichtigung_eines_besonders_qualifizierten_pflegebedarfs_pflegegeldstufen_5_7, 21.11.2023.
[4] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, 21.11.2023
[5] Vgl. ÖZIV-Bundesverband, “Pflegegeldstufen 5 – 7″, 21.11.2023.
[6] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, 21.11.2023.