Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns oder unseren Angehörigen betreffen. Vor allem mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit eines Tages auf unterschiedliche Hilfestellungen angewiesen zu sein. Deshalb es wichtig ist zu wissen, dass es Systeme in Österreich gibt, die Unterstützung in solchen Situationen anbieten. In diesem Artikel möchten wir uns weiter dem österreichischen Pflegestufensystem widmen, und zwar speziell der Pflegestufe 4 und ihren Besonderheiten.
Ab der Pflegestufe 4, muss die Pflege „koordinierbar“ sein. Das bedeutet, es wird
unterschieden, ob ein Pflegeplan eingehalten werden kann oder alternativ eine
Betreuungsmaßnahme unverzüglich erbracht werden muss. Ist es nicht möglich, die
Pflegeleistungen zeitlich zu planen, gelten sie als „unkoordinierbar“.
Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Gesamte
Rechtsvorschrift für Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz, Fassung vom
21.12.2021“, sozialministerium.at, n. d.,
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:3a501b2b-07a6-4dbc-8e40-
8760149a9842/einstv,%20fassung%20vom%2021.12.2021.pdf, 29.05.2024.
Definition: Was ist Pflegestufe 4?
Die vierte Pflegestufe befindet sich, vor dem Hintergrund der sieben Pflegestufen in Österreich, bereits an mittlerer und damit fortgeschrittener Stelle. Dies bedeutet, dass Personen, die in diese Pflegekategorie fallen auch einen höheren Pflegebedarf aufweisen als bei den Vorstufen.
Sollte die Hauptpflegeperson (meist ein Angehöriger oder eine Angehörige) ausfallen, kann
Ersatzpflege als Übergangslösung beansprucht werden. In Pflegestufe 4 fördert der
Versicherungsträger diese mit 1.200 Euro. Damit der Anspruch auf den Zuschuss gilt, muss
die Ersatzpflege mindestens eine Woche erfolgen. Bei Menschen mit dementieller Erkrankung
und Minderjährigen besteht eine Grenze von vier Tagen.
Vgl. Seniorenpension am Schlossberg, ”Die wichtigsten Informationen zur Pflegestufe 3“, n. d.,
https://www.seniorenpension-schlossberg.at/pflegestufen/pflegestufe-3, 24.05.2024.
Kriterien zur Einstufung:
Die Zuordnung zu einer bestimmten Pflegestufe erfolgt nach der genauen Beurteilung Ihres individuellen Pflegebedarfs oder der Ihrer Angehörigen. Für die Stufe 4 gelten folgende Kriterien:
Schnell, Personlich, Direkt
Personlich und Professionell
Sollten Sie mit der Entscheidung uber Ihren Antrag nicht einverstanden sein (z.B. im Falle der Abweisung Ihres Erhohungsantrages) steht Ihnen frei, binnen drei Monaten nach Erhalt des Bescheids, zu klagen.
- Der Pflegeaufwand beträgt mehr als 160 Stunden pro Monat (aber weniger als 180) [1].
- Es besteht ein täglicher Bedarf an Grundpflege. Dies kann sich in Form von Unterstützung bei der täglichen Körperhygiene, der Ernährung oder bei der Mobilität äußern.
- Regelmäßige nächtliche Betreuung kann notwendig sein.
- Schließlich kann ein erhöhter Bedarf an medizinischer Pflege oder Therapie bestehen.
Jahr | Anzahl der Bezieher:innen |
---|---|
2023 | 70 093 |
2022 | 68 461 |
2021 | 68 142 |
2020 | 68 648 |
2019 | 68 012 |
Vgl. Gesundheit Österreich GmbH, „Finanzielle Unterstützung für Menschen mit Demenz und
deren Angehörige“, 13.10.2023, https://pflege.gv.at/finanzielle-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-demenz-und-deren-angehoerige, 24.05.2024
Bei der Einstufung des Pflegebedarfs wird zwischen einer „funktionsbezogenen“ Einstufung
und einer „diagnosebezogenen“ Mindesteinstufung unterschieden. Wenn beispielsweise bei
einer Person, die eine diagnosebezogene Mindesteinstufung erhält (z.B. Pflegestufe 5), eine
Unkoordinierbarkeit der Pflege eintritt, kann nicht automatisch eine höhere Stufe angenommen
werden (z.B. Pflegestufe 6), solange nicht alle Pflegebedingungen der funktionsbezogenen
Einstufung erfüllt werden.
Vgl. Greifeneder/Liebhart, „5. Kapitel. Funktionsbezogene Pflegeeinstufung“, manz.at, n.d.,
http://cd.manz.at/rechtaktuell/pdf/Greifeneder_HB_Pflegegeld_5A_LP.pdf,, S.119-128, hier:
S. 125, 29.05.2024.
Voraussetzungen und Bedingungen:
Um allgemein in eine Pflegestufe eingestuft zu werden, müssen zudem verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein offizieller Antrag auf Pflegegeld muss gestellt werden.
- Eine umfassende medizinische und pflegerische Begutachtung durch Fachpersonal muss den angegebenen Pflegebedarf bestätigen.
- Die Einstufung ist nicht an das Vorliegen einer bestimmten Krankheit oder Diagnose gebunden, sondern orientiert sich am tatsächlichen Pflegebedarf.
Im Jahr 2023 bezogen 70 093 Personen Pflegegeld der Pflegestufe 4. Das sind ungefähr 10 000
Menschen mehr als jene Personen, die Pflegegeld der Pflegestufe 3 bezogen und 3 % mehr als
im Jahr 2022.
Insgesamt bezogen im Jahr 2023 476 228 Menschen in Österreich Pflegegeld. Dies
konstituierte Gesamtausgaben von 3,06 Mrd. Euro.
Vgl. Statistik Austria, „Pflegegeld“, statistik.at, 04.04.2024,
https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/bundespflegegeld, 24.05.2024.
In Hinblick auf diese Kriterien ist es allerdings wichtig nochmals zu betonen, dass sich die genauen Bedingungen je nach individuellen Umständen (und aktuellen Gesetzmäßigkeiten) unterscheiden können. Daher ist es immer sinnvoll, sich regelmäßig über aktuelle Regelungen zu informieren und bei Unsicherheiten professionellen Rat einzuholen.
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt oder einer Aufnahme in eine medizinische
Einrichtung wird das Pflegegeld ruhend gestellt, ab dem ersten Tag der Aufnahme. Dies gilt
sofern die überwiegenden Kosten für den Aufenthalt von einem Sozialversicherungsträger,
einer Krankenfürsorgeanstalt oder dem Bund getragen werden. Unter bestimmten Umständen
können Sie allerdings einen Antrag auf Weitergewährung des Pflegegeldes stellen.
Vgl. Wirtschaftskammer Oberösterreich, „Pflegegeld“, 01.02.2024,
https://www.wko.at/sozialversicherung/pflegegeld#heading_mindesteinstufung, 24.05.2024
Unterschiede zu anderen Pflegestufen
Die Abgrenzungen zwischen den Pflegestufen können aufgrund des hohen Grades an Individualität schnell unübersichtlich wirken. Dies erschwert natürlich ebenso die Einschätzung der eigenen Situation. Der Hauptunterschied zwischen den Pflegestufen liegt aber im Grunde in der Intensität und Dauer des Pflegebedarfs. Jede Pflegestufe spiegelt dabei einen bestimmten Grad an Pflegebedarf wider. Um mehr Klarheit zu schaffen, stellen wir im Folgendem Pflegestufe 4 mit ihren benachbarten Stufen gegenüber.
Pflege kann sehr kostenintensiv sein. Die Ausgaben, die für die Betreuung eines/einer
Angehörigen anfallen, können unter bestimmten Voraussetzungen als „außergewöhnliche
Belastung“ beim Lohnsteuerausgleich abgesetzt werden. Dies gilt auch, wenn Ihr Angehöriger
oder Ihre Angehörige in einem Alters- oder Pflegeheim unterkommt und Sie die dortige Pflege
mitfinanzieren.
Vgl. Bundesarbeitskammer, „Ich pflege einen Angehörigen“, arbeiterkammer.at, 2024,
https://www.arbeiterkammer.at/pflegendeangehoerige, 24.05.2024.
Pflegestufe 3 vs. Pflegestufe 4:
- Pflegeaufwand: Während die Pflegestufe 3 in der Regel einen wöchentlichen Pflegeaufwand von mehr als 120 Stunden pro Monat vorsieht, beträgt der Pflegeaufwand für die Pflegestufe 4 bereits mehr als 160 Stunden [2].
- Grundpflege: Personen in Pflegestufe 3 benötigen damit tägliche Unterstützung bei grundlegenden Aktivitäten, jedoch in geringerem Maße als in Pflegestufe 4. Bei Pflegestufe 4 kann bereits eine kontinuierliche Betreuung bei bestimmten Alltagsaktivitäten notwendig werden.
- Nächtliche Betreuung: Während in Pflegestufe 3 zudem nicht immer eine nächtliche Betreuung erforderlich ist, kann sie in Pflegestufe 4 deutlich häufiger gebraucht werden.
Pflegestufe 4 vs. Pflegestufe 5:
- Pflegeaufwand: Personen in Pflegestufe 4 benötigen wie erwähnt, mehr als 160 Stunden Pflege pro Monat, während die nächsthöhere Pflegestufe schon einen monatlichen Pflegeaufwand von mehr als 180 Stunden vorsieht [3].
- Grundpflege: In Pflegestufe 5 besteht somit ein noch intensiverer täglicher Bedarf an Grundpflege als in Pflegestufe 4. Dies kann eine kontinuierliche Unterstützung beim Großteil des Alltags beinhalten.
- Medizinische Pflege: Auch die Intensität und Häufigkeit medizinischer Pflege oder Therapie steigt mit der Pflegestufe 5.
Pflegegeldstufe | Pflegegeldbetrag pro Monat (netto) 2024 | Bezieher:innen 2023 | Jahresausgaben 2023 |
---|---|---|---|
Pflegestufe 1 | 192, 00 Euro | 133 749 | Ca. 280 Mio. Euro |
Pflegestufe 4 | 827, 10 Euro | 70 093 | Ca. 634 Mio. Euro |
Pflegestufe 7 | 2.061,80 Euro | 8 758 | Ca. 197 Mio. Euro |
Vgl. Bundeskanzleramt Österreich, „Höhe des Pflegegeldes“, oesterreich.gv.at., 19.
Jänner 2022,
https://www.oesterreich.gv.at/themen/pflege/4/Seite.360516.html,17.05.24.
Vgl. Statistik Austria, „Pflegegeld“, statistik.at, 04.04.2024,
https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/bundespflegegeld, 24.05.2024
Young Carers oder „junge Pflegende“ sind Kinder und Jugendliche, welche die Pflege ihrer
Angehörigen übernehmen. Sie kümmern sich beispielsweise um Haushalt, Einkäufe und
jüngere Geschwister. Zudem erfüllen sie Pflegetätigkeiten oder fahren Angehörige zu Arzt-oder Krankenhausbesuchen. Oft übernehmen sie damit schon früh viel Verantwortung.
Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Young
Carers Austria“, n.d., https://www.young-carers-austria.at/Pflegetätigkeiten, 24.05. 2024.
Leistungen und Unterstützungen bei Pflegestufe 4
Monatliche Geldleistungen
Personen, die in diese Pflegestufe eingestuft sind, haben Anspruch auf eine monatliche Unterstützung von 827,10 € [4]. Da Pflege- und Unterstützungsleitungen meist mit hohen Kosten verbunden sind, ist dieses Geld dafür vorgesehen, die entstehenden Mehrkosten des Pflegebedarfs zu decken.
Wenn bestimmte soziale oder körperliche Einschränkung vorliegen, ist es möglich von der
Zahlung der Rundfunkgebühren befreit zu werden. Dies gilt zum Beispiel sobald Sie Pflegegeld
beziehen, da die Haushaltsabgabe eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Eine
weitere Voraussetzung ist, dass Sie volljährig sind und zudem Ihr Hauptwohnsitz in Österreich
liegt.
Vgl. Gesundheit Österreich GmbH, Rundfunkgebühren – GIS“, pflege.gv.at, 16.12. 2022,
„https://pflege.gv.at/rundfunkgebuehren, 24.05.2024.
Vgl. Bundeskanzleramt Österreich, „Neuer ORF-Beitrag ab 2024“, oesterreich.gv.at,
20.12.2024, https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/allgemein/ORF-Beitrag.html,
29.05.2024.
Sachleistungen und Dienste
Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es eine Reihe von Sachleistungen und Diensten, die Pflegebedürftigen zustehen:
- Mobile Pflegedienste: Professionelle Pflegekräfte können zu den Betroffenen nach Hause kommen, um Pflege- und Betreuungsleistungen zu erbringen.
- Hilfsmittel: Je nach Bedarf können verschiedene Hilfsmittel, wie Rollstühle, Gehhilfen oder spezielle Betten, zur Verfügung gestellt oder zumindest finanziell unterstützt werden.
- Tages- und Nachtpflege: Dies sind Angebote, die es ermöglichen, tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut zu werden. Der Hauptwohnsitz bleibt in diesen Fällen zu Hause gemeldet.
- Kurzzeitpflege: Bei vorübergehend erhöhtem Pflegebedarf kann für diese Zeit der Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung eingerichtet werden. Dies bringt einerseits eine sichere Betreuung der pflegebedürftigen Person mit sich, als auch eine kurzfristige Entlastung für die pflegenden Angehörigen.
In Österreich pflegen rund 950.000 Menschen eine:n Bekannte:n oder eine:n Angehörige:n. Im
Durchschnitt handelt es sich dabei um Frauen, die älter als 60 Jahre sind. In der häuslichen
Pflege umfasst der Frauenanteil 73 Prozent. In manchen Fällen greifen der Freundeskreis oder
die nähere Nachbarschaft unterstützend ein.
Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ”Pflegende
Angehörige“, gesundheit.gv.at, 21.09.2021,
https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitgvat/leben/altern/wohnen-im-alter/pflegende-angehoerige-entlastungen-unterstuetzungen.html#wie-viele-menschen-pflegen-angehoerige,
24.05.2024
Zusätzliche Unterstützungsangebote
Abseits der standardisierten Leistungen gibt es zusätzliche Unterstützungsangebote:
- Beratungsstellen: Beratungsstellen sind spezialisierte Einrichtungen, die Ihnen Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Pflege bieten können.
- Therapeutische Angebote: Je nach Zustand und Bedarf können auch physiotherapeutische, ergotherapeutische oder logopädische Angebote genutzt werden.
- Entlastungsangebote für Angehörige: Für Angehörige pflegebedürftiger Menschen ist die Pflege keinesfalls eine einfache Aufgabe. Nutzen Sie Seminare, Schulungen oder Gesprächsgruppen, in denen Sie Ihre Erfahrungen teilen und einen besseren Umgang mit Ihrer Situation kennenlernen können.
- Freizeit- und Betreuungsangebote: Viele Gemeinden bieten spezielle Freizeitaktivitäten oder Betreuungsangebote für Pflegebedürftige an, um soziale Kontakte zu fördern und den Alltag abwechslungsreich zu gestalten. Diese können jedoch stark voneinander variieren, je nach Region, in der Sie leben. Informieren Sie sich somit unbedingt über die Verfügbarkeit und Art der Leistungen der Angebote in Ihrer Umgebung. Wenn Sie die konkrete zuständige Stelle nicht kennen, ist in der Regel Ihre Gemeinde eine erste zuverlässige Anlaufstelle.
1) Nehmen Sie ein Beratungsgespräch in Anspruch!
2) Pflegegeldantrag einreichen – Nutzen Sie bestenfalls Antragsformulare Ihrer
Sozialversicherung.
3) Vorbereitung auf den Begutachtungstermin – Vorab können Sie bereits wesentliche
Medikamentenverordnungen, Arztbriefe, sowie Pflegetagebücher- und dokumentationen
bereitlegen.
5) Stattfinden des Begutachtungstermins und Erhalt des Pflegegeldbescheids – Sollten Sie der
Meinung sein, Ihr Antrag wurde unrechtmäßigerweise abgewiesen, können Sie eine
Pflegegeldklage einbringen.
Vgl. Gesundheit Österreich GmbH, „Anleitung: Der Weg zum Pflegegeld“, n. d, pflege.gv.at,
https://pflege.gv.at/anleitung-der-weg-zum-pflegegeld, 24.05.2024.
Fazit
Zusammenfassend beschreibt die Pflegestufe 4 einen erheblichen Pflegebedarf, womit Sie sowohl für Betroffene als auch für pflegende Angehörige zahlreiche Herausforderungen mit sich bringt. Konkret wird sie bei einem Pflegebedarf zwischen 160 und 180 Monatsstunden eingesetzt und bietet eine finanzielle Entlastung von 827,10 € pro Monat. Sollten Sie Fragen oder Unklarheiten haben, wie Sie weiter vorgehen können oder welche Pflegestufe wirklich relevant für Sie ist, scheuen Sie sich nicht davor auf professionelle Beratungsangebote zurückzugreifen.
[1] Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Pflegegeld“, sozialministerium.at, 01.01.2023,
https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 31.10.2023.
[2] Vgl. ebd.
[3] Vgl. ebd.
[4] Vgl. ebd.
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