Pflegestufen sind in Österreich ein wichtiges System, um Menschen die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie manchmal aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen benötigen. Da solche Einschränkungen häufig mit dem Alter auftreten können, sollte man sich zeitgerecht mit diesem System auseinandersetzen, um bei Bedarf über die geeigneten Unterstützungsangebote informiert zu sein.
Die Pflegestufe 1 stellt dabei für viele Senior:innen den Einstiegspunkt in das Pflegesystem dar. Um ein besseres Verständnis für dieses zu bekommen, betrachten wir genauer, was diese Pflegestufe überhaupt umfasst und welche Voraussetzungen Sie oder Ihre Angehörigen für eine erfolgreiche Einstufung erfüllen müssen.
Sollten Sie zum ersten Mal mit der Beantragung einer Pflegestufe konfrontiert sein, macht es Sinn vorab ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Dies informiert Sie über notwendige Dokumente, den Ablauf der Begutachtung und bietet Raum, um etwaige Unsicherheiten zu klären. So wissen Sie, was auf Sie und Ihre Angehörigen zukommt und können dem Beantragungsprozess so organisiert und vorbereitet wie moglich entgegentreten.
Definition: Was ist Pflegestufe 1?
Die Pflegestufe 1 in Österreich repräsentiert, wie bereits erwähnt, den Einstieg in das gestufte System der Pflegeeinstufungen und richtet sich an Personen, die einen geringeren, aber dennoch erkennbaren Pflegebedarf aufweisen.
Alter | Anspruchsberechtigte |
---|---|
0-20 | 10.684 |
21-40 | 11.726 |
41-60 | 23.908 |
61-80 | 64.705 |
80+ | 67.683 |
Gesamt | 178.706 |
Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
.,Österreichischer Pflegevorsorgebericht. 20224 broschuerenservice.sozialministerium.at, 2022,
https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationld=7048
attachmentName=%03%96sterreichischer Pflegevorsorgebericht 2022.pdf, S. 129, 17.05.2024.
Kriterien zur Einstufung
- Pflegezeit: Der monatliche Pflege- und Betreuungsaufwand sollte einen Hilfebedarf von über 65 Stunden, nicht mehr allerdings als 95 Stunden im Monat aufweisen [1]. Dies mag auf den ersten Blick viel erscheinen, aber über den Monat verteilt sind das etwa 15 bis 20 Minuten an täglicher Unterstützung.
- Alltägliche Aufgaben: Unterstützung wird bei spezifischen Aktivitäten des täglichen Lebens benötigt, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität.
- Selbstständigkeit: Obwohl Unterstützung erforderlich ist, bewahren Personen in dieser Stufe oft eine gewisse Unabhängigkeit und Autonomie bei vielen alltäglichen Aufgaben.
Als Grundpflege werden pflegerische Unterstützungsleistungen bezeichnet, die sich auf die Erfüllung von Grundbedürfnissen einer Person beziehen. Dazu gehören zum Beispiel: die tägliche Körperpflege, das An – und Auskleidung, die Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten, das Verrichten der Notdurft, Reinigung bei Inkontinenz oder die Einnahme von Medikamenten.
Vgl. MEINPFLEGEGELD.AT, „Die Pflegestufen in Österreich”*, 2016, http://meinpflegegeld.at/pflegestufen/, 17.05.2024.
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Alter | Aufwand pro Tag | Monatsstunden |
---|---|---|
Tägliche Körperpflege | 2×25 Minuten /Tag | 25 Stunden |
Zubereitung von Mahlzeiten | 1 Stunde /Tag | 30 Stunden |
Einnehmen von Mahlzeiten | 1 Stunde /Tag | 30 Stunden |
Verrichtung der Notdurft | 4×15 Minuten /Tag | 30 Stunden |
Vgl. ÖZIV Bundesverband, “Pflegebedarf-Beurteilung nach dem BPGG: Zeitwerte” oeziv.org, 30.11.2021, https://www.oeziv.org/rechtsdatenbank/
pflegegeld und vorsorge/beurteilung des pfle gebedarfes nach dem bpeg zeitwerte, 17.05.2024
- Medizinische Bestätigung: Ein aktueller medizinischer Befund oder Arztbericht, der den Bedarf an Pflege und Unterstützung nachweist, muss vorliegen.
- Dauer der Pflegebedürftigkeit: Zu beachten gilt, dass ein temporärer Hilfebedarf, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, nicht automatisch für eine Pflegestufe qualifiziert. Die Unterstützungsnotwendigkeit sollte von dauerhafter Natur sein.
- Unabhängigkeit von Krankheiten: Die Einstufung basiert auf dem tatsächlichen Pflegebedarf und nicht auf einer bestimmten Diagnose oder Krankheit.
Eine Unterstützung für pflegende Angehörige wird in der Regel erst ab der Pflegestufe 3 gewährleistet. Eine Ausnahme stellt allerdings die Pflege eines/einer nahen Angehörigen mit demenzieller Erkrankung (oder einer minderjährigen Person) dar. Hier kann eine Förderung bereits ab Pflegestufe 1 beantragt werden, sobald die Pflege (mindestens) über den Verlauf eines Jahres erfolgte.
Vgl. „Pflegende Angehörige”, pv.at, 18.02.2020, https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707703&portal-pvaportal,
17.05.2024.
Zusammengefasst dient die Pflegestufe 1 Personen, die Unterstützung im Alltag benötigen, auch wenn ihr Bedarf nicht so intensiv ist wie bei höheren Pflegestufen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie oder Ihre Angehörigen bereits die Voraussetzungen einer Pflegestufe erfüllen, ist es ratsam sich mit Ihren Fragen an die zuständigen Stellen oder Beratungsstellen zu wenden. Vor allem Letztere dienen genau dazu Ihnen dabei zu helfen, einen besseren Überblick über dieses System zu gewinnen.
Der Hilfebedarf bezieht sich, anders als die Grundpflege, die an einer Person verrichtet werden, auf notwendige Unterstützungsleistungen innerhalb des Umfelds der pflegebedürftigen Person. Als Leistungen eines Hilfebedarf zählen u.a.: die Besorgung von Nahrungsmitteln und Medikamenten, die Reinigung des Wohnraumes, sowie persönlicher Gebrauchsgegenstände, das Waschen der Leib- und Bettwäsche oder das Beheizen des Wohnraumes ugg die Besorgung des Heizmaterials.
Unterschiede zu anderen Pflegestufen
In Österreich gibt es insgesamt sieben Pflegestufen, wobei die Stufe 7 den höchsten Pflegebedarf darstellt. Mit steigender Stufe nehmen die Anforderungen an die Pflege und der daraus resultierende Unterstützungsbedarf zu. Es ist wichtig zu betonen, dass die Einstufung individuell ist und sich im Laufe der Zeit ändern kann, je nachdem wie sich der Zustand des Betroffenen entwickelt.
Der Unterschied der Pflegestufe 1 zu den höheren Pflegestufen liegt damit hauptsächlich im Umfang der benötigten Hilfe begründet. In höheren Pflegestufen sind Betroffene oftmals auf umfangreichere und intensivere Hilfe angewiesen, etwa durch ganztägige Betreuung oder spezialisierte medizinische Versorgung.
Der konkrete Unterschied zwischen Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2 liegt im Ausmaß des festgestellten Hilfe- und Betreuungsbedarfs einer Person. Bei der Pflegestufe 1 liegt diese bei 65 Monatsstunden. Das Pflegegeld beträgt 192 € monatlich. Der Pflegebedarf einer Person, die in Pflegestufe 2 fällt, beläuft sich bereits auf 95 Monatsstunden. Hier erhöht sich das Pflegegeld auf 354 € pro Monat.
/bemon/Pfloge/Prlogegeld.ati. 17.05.2024.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Pflegestufe 1 nicht bedeutet, dass jemand völlig auf Hilfe angewiesen ist. Viele Menschen, die in diese Kategorie eingestuft werden, können noch viele Dinge selbst erledigen, benötigen aber in bestimmten Situationen Unterstützung oder Anleitung. Sie kann damit eine essenzielle Hilfestellung bedeuten, die Ihnen oder Ihren Angehörigen den Alltag und damit verbundene Tätigkeiten ein Stück weit erleichtert. Für viele Senior:innen in Österreich ist daher der Einstieg in diese Pflegestufe ein erster Schritt in ein würdiges und komfortables Leben im Alter.
In der Berechnung des Pflegegeldes wird nicht unterschieden, ob der Pflegebedarf einer Person von einer Pflegekraft, einem pflegendem Angehörigen oder einer pflegenden Angehörigen gedeckt wird. Berücksichtigt wird jedoch, ob Hilfsmittel (z.B. Haltegriffe) vorhanden sind, die eine selbstständige Bewältigung alltäglicher Aufgaben ermöglichen. In diesem Fall wird kein Pflegebedarf festgestellt.
Vgl. MEINPFLEGEGELD. AT, „Die Pflegestufen in Österreich”, 2016, http://meinpflegegeld.at/pflegestufen/, 17.05.2024.
Um den Alltag zu erleichtern und eine möglichst reibungslose Pflege zu gewährleisten empfiehlt es sich ein Pflegekonzept zu erstellen. In diesem individuellen Pflegeplan werden die Wünsche und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person berücksichtigt und ihr Pflegebedarf verzeichnet. So entsteht Klarheit für alle Personen, die an der Pflege der/des Betroffenen teilhaben
Finanzielle Unterstützung
Sie umfasst derzeit ein monatliches Pflegegeld von 175 € [2]. Dieses Geld kann dazu verwendet werden, um:
- Eigene Beiträge zu reduzieren: Oftmals müssen pflegebedürftige Menschen oder Ihre Angehörigen für bestimmte Dienstleistungen zuzahlen. Die finanzielle Unterstützung kann helfen, diese Kosten zu decken oder zumindest zu reduzieren.
- Unterstützung im Alltag zu finanzieren: Dies kann beinhalten, jemanden zu bezahlen, der hilft, Einkäufe zu erledigen, das Haus zu reinigen oder andere alltägliche Aufgaben zu übernehmen.
Pflegebedürftigkeit bedeutet in der Regel eine Einschränkung der Mobilität der Betroffenen. Insofern ist es hilfreich die Wohnung der pflegebedürftigen Person moglichst barrierefrei zu gestalten. Damit konnen Sie das Risiko von Stürzen und Verletzungen minimieren und gleichzeitig die Selbstständigkeit der betroffenen Person unterstutzen.
Zugang zu Pflegediensten und -einrichtungen
Mit der Einstufung in die erste Pflegestufe öffnen sich des Weiteren Türen zu verschiedenen Pflegeangeboten wie:
- Ambulante Pflegedienste: Viele ältere Menschen wünschen sich, so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden zu bleiben. Die Unterstützung, die durch eine Pflegestufe geboten wird, kann genau das ermöglichen, indem sie genau dort Hilfe bietet, wo sie benötigt wird. Ein ambulanter Pflegedienst, kommt direkt zu Personen nach Hause, um dabei zu helfen Unabhängigkeit zu bewahren und dennoch sicherzustellen, dass die notwendige Hilfe geboten wird.
- Spezialisierte Einrichtungen: Sollten vielleicht spezialisierte Pflegeformen oder Therapien benötigt werden, bietet diese Pflegestufe auch einen leichteren Zugang zu solchen Diensten.
Im Jahr 2023 bezogen laut Statistik Austria 133 748 Personen Pflegegeld der Pflegestufe 1. Damit stellt sie die meistgenutzte Pflegestufe unter den 7 Pflegestunden (und insgesamt 476 288 Pflegegeldbezieher:innen) dar. Insgesamt stiegt die Anzahl an Bezieher:innen der Pflegestufe 1 zwischen 2018 und 2023 um ca. 7 %.
Vgl. Statistik Austria, „Pflegegeld”, statistik.at, 04.04.2024, httos://www.statistik.at/statistiken/
bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/
bundespflegegeld, 17.05.2024.
Pflegestufe | Zahl der Neuanträge | In prozent |
---|---|---|
Pflegestufe 1 | 38.568 | 48,2 % |
Pflegestufe 2 | 18.293 | 22,9 % |
Pflegestufe 3 | 11.041 | 13,8 % |
Erstmalige Zuerkennungen | 79.943 | 81,4 % |
Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz .,Österreichischer Pflegevorsorgebericht. 2022″, broschuerenservice.sozialministerium.at, 2022, https://broschuerenservice.sozialministerium.at/
Home/Download?publicationid=7048%20attachmentName=
%C3%96sterreichischer%20
Pflegevorsorgebericht%202022.pdf, S. 118, 17.05.2024.
- Dokumentation: Eine gründliche Dokumentation des Hilfebedarfs durch Ärzt:innen oder Therapeut:innen kann ein entscheidender Faktor sein. Sein Sie somit bei der Dokumentation so präzise wie möglich.
- Vollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Fragen im Antragsformular beantwortet und alle benötigten Unterlagen beigelegt haben, denn hier liegt der häufigste Fehler. Kontrollieren Sie den Antrag vor dem Absenden lieber zweimal.
- Aktualität: Ältere medizinische Berichte spiegeln möglicherweise nicht den aktuellen Zustand wider. Achten Sie unbedingt darauf, aktuelle Dokumente einzureichen.
- Auf Rückfragen reagieren: Wenn die Behörde Rückfragen hat oder weitere Dokumente anfordert, reagieren Sie so schnell wie möglich. Verzögerungen können den Prozess schnell in die Länge ziehen.
- Beratung in Anspruch nehmen: Es gibt zahlreiche Stellen, die Beratung rund um den Antragsprozess für Senior:innen bieten. Nutzen Sie diese Möglichkeit bei Unklarheiten, um möglichst rasch und reibungslos die passende Unterstützung zu erhalten.
Fazit:
In Österreich stellt die Pflegestufe 1 eine fundamentale Stütze für viele Senior:innen dar, die am Anfang ihres Pflegebedarfs stehen. Sie bietet nicht nur finanzielle Hilfe, sondern ermöglicht auch den Zugang zu diversen Pflegeangeboten und Dienstleistungen. Für die Einstufung in diese Pflegestufe, muss derzeitig im Wesentlichen ein Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden pro Monat vorliegen. Bei erfolgreicher Anerkennung steht Ihnen damit ein monatlicher Förderungsbetrag von 175 € zu. Zögern Sie nicht sich bei Bedarf an zugehörige Beratungsstellen zu wenden, denn es ist essenziell, dass Sie und Ihre Angehörigen gut über die aktuellen Unterstützungsangebote informiert sind.
Quellen
Themen/Pflege/Pflegegeld.html, 25.10.2023.[2] Vgl. ebd.
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